Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Grund: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
Dem Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge liegt der Gedanke zugrunde, dass geschädigte Verkehrsopfer ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger auch finanziell in der Lage sein muss, selbst größere Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
Deshalb haben Kfz-Haftpflicht-Versicherungen meist eine Deckungssumme von 50 bis zu 100 Mio. Euro.
Damit ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden durfte, musste eine Versicherungsbestätigungskarte, umgangssprachlich Doppelkarte genannt, vorgelegt werden. Ohne Doppelkarte keine Zulassung. Seit März 2008 wurde die reguläre Doppelkarte von der elektronischen Doppelkarte (eVB), korrekt elektronische Versicherungsbestätigung, abgelöst. Vorbei die Zeiten, wo man sich beim Versicherungsvertreter eine Doppelkarte holen musste, um diese auf der Zulassungsstelle zu präsentieren. Mittlerweile bekommt der Kunde nur noch eine Code-Nummer, die sogenannte VB Nummer. Alles weitere erledigt die Zulassungsstelle. Der Wechsel der Kfz-Haftpflicht ist dadurch noch einfacher geworden.
